Ich will nicht mehr
Würdiges Sterben

Es gibt das übliche langsame und schmerzhafte Sterben (inklusive Beistand, Palliativmedizin, Behandlungsverweigerung oder Behandlungsabbruch, die alle straffrei sind). Gerade die deutsche Jurisprudenz versucht einen anderen Weg: den assistierten Suizid und die aktive Sterbehilfe. Ersteres ist die Verabreichung eines tötenden Arzneimittels, das man selber einnimmt. Aktive Sterbehilfe ist die Eingabe eines tötenden Arzneimittels , das einem eingeflößt wird. Jeder dieser beiden Wege braucht Sinn: Wofür sterben? Why me (Warum ich)? 

1.Eine Todesanzeige

Mein Gegenteil. Cover meines Buches von einem damals weltberühmten Arzt. Text aus dem frühen 19. Jahrhundert
Mein Gegenteil. Cover meines Buches von einem damals weltberühmten Arzt. Text aus dem frühen 19. Jahrhundert

Seit einiger Zeit hatte ich keine Beziehung mehr zu einem Kollegen, mit dem meine Frau und ich seit einigen Jahren schöne Abende erlebt hatten. Dann kamen 2 Jahre mehr oder weniger Funkstille, und plötzlich ein Anruf, der mich an die schönen Kontakte erinnerte. Ich dachte schon, das Ende der Funkstille sei gekommen. Stattdessen sagte mir der Kollege, dass er einen Monat später nicht mehr leben würde und warum er sich dafür entschieden hatte. Er war selber Medizinprofessor. Warum Sterben: Seine Partnerin war an Demenz im Endstadium erkrankt, er selber würde bald eine orthopädische Operation bekommen müssen. Er wollte und konnte nicht mehr. Ich wollte ihm seinen Sterbewillen keinesfalls ausreden und stieg stattdessen in die Welt der gemeinsamen Erinnerungen ein. An seinem Todestag kam eine Karte mit der Todesanzeige und der von ihm selbst geschriebenen Adresse.

Seltsam: Immer wenn ich mich im Spiegel sah, dachte ich an ihn. Wie würde ich mich verhalten, wenn ich solch eine Entscheidung treffen müsste? Ein paar Wochen später wurden meine Frau und ich – wie er damals – Mitglieder der DGHS (Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben). Die Würde des Lebens ist nicht Lebensverlängerung. Ist sie nicht vielmehr die Gestaltung eines würdevollen Sterbens?

Was die DGHS ist, schreibe ich später.

Mein Kollege erkannte damals: Sein Leben war sinnlos geworden und es gab nichts, was ihm wieder Lebensqualität geben und sein sinnloses Leben mit Sinn auffüllen könnte. Wäre Sinn eine neue Partnerin und wieder Geheilt-werden? Nein, der Verlust war sein Problem. Man darf leben, muss es aber nicht.

Bei meiner Physiotherapie erzählte ich einem Mitpatienten von der Todesanzeige,  meiner Betroffenheit und meiner Mitgliedschaft in der DGHS. Er sagte mir, dass wir beide fürchten, „Gaga im Rollstuhl“ – so sein Wortlaut, weil wir beide Professoren waren und Gaga-sein schlimm fanden – zu sitzen, und das könne nicht unser Ziel sein. Also die DGHS für Sterbebegleitung anfragen, wenn wir noch nicht Gaga sind.

2.Warum DGHS?

Eine Bedingung der Mitgliedschaft sind eine Patientenverfügung und Vollmachten. Wichtig ist, dass die Gesellschaft in Rechts- und Medizinfragen hilft und auch bei eventuell auftretenden Fragen des assistierten Suizids Hilfe anbietet, indem zuerst ein Jurist und dann frühestens nach 6 Wochen ein Arzt (natürlich gegen Honorar) zu einem nach Hause kommt. Er händigt das Medikament aus.

Weswegen kam es zu dieser Lösung? Jede Form von aktiver Sterbehilfe war laut  § 217 Strafgesetzbuch (StGB) gesetzlich verboten, was aber eine große Diskussion mit Parteiengezänk auslöste. Ein dem Urteil des Bundeserfassungsgericht (BVG) (siehe Bild) entsprechendes Gesetz fand keine absolute Mehrheit. Darum schlug der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn eine vorläufige Lösung vor: Sie erlaubte zwar den assistierten Suizid, aber nur wenn die Entscheidung von einer Oberbehörde (BfArM) und die Assistenz nicht mehrfach und geschäftlich (d.h. mehr als einmal) angeboten wird. Spahn hat das BVG-Urteil wohl nicht verstanden.

Hier ein Teil des BVG-Urteils vom September 2020:

1.Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.

2.Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.

3.Auch staatliche Maßnahmen (…) können Grundrechte beeinträchtigen und müssen daher von Verfassungs wegen hinreichend gerechtfertigt sein. Das in § 217 Abs. 1 StGB strafbewehrte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung macht es Suizidwilligen faktisch unmöglich, die von ihnen gewählte, geschäftsmäßig angebotene Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen.

Kommentar: Weil es kein Gesetz gibt, bewegen sich Ärzte, Sterbehilfeorganisationen und Betroffene in einer rechtlichen Grauzone. Es fehlen staatlich festgelegte, einheitliche Kriterien dafür, wie die „Freiverantwortlichkeit“ eines Sterbewunsches rechtssicher überprüft werden muss. Auch der verlässliche Zugang zu den entsprechenden Medikamenten ist gesetzlich nicht geregelt.

Die Freiverantwortlichkeit des Sterbewunsches will ich konkretisieren, indem ich  zwei Bestandteile dieser Freiverantwortlichkeit darstelle:

1.Rationalität

Wenn eine Aufgabe unlösbar erscheint ... Foto Pixabay
Wenn eine Aufgabe unlösbar erscheint (Foto Pixabay)

Es gibt immer wieder Situationen, die zu einem Sterbewunsch führen wie etwa Trennung einer Beziehung, Arbeitslosigkeit, Tod eines Partners, Verwandten oder Freundes, Desaster eines Auftrags usw. Die Krise der Biographie  löst eine Krise der Rationalität aus und schränkt damit die Freiverantwortlichkeit erheblich ein. Kriterien der Rationalität (nach dem Philosophen Dieter Birnbacher) sind:

  • Einsichts- und Urteilsfähigkeit
  • Nachdenken über Alternativen
  • Relative Dauerhaftigkeit der Entscheidung
  • Unabhängigkeit von anderen Personen [siehe auch b) Autonomie]

2.Autonomie

…bedeutet Selbstbestimmung und Selbstverantwortung, indem man

  • selbst Entscheidungen trifft,
  • eigene Wünsche und Bedürfnisse erkennt,
  • eigene Entscheidungen und eigenes Handeln verantwortet sowie
  • respektiert, was andere Menschen entscheiden und tun.
Autonomie ist immer eine Sache zu Zweit. Foto Pixabay
Autonomie ist immer eine Sache zu Zweit. Foto Pixabay

Das gilt in allen Bereichen des Alltags, in Schule, Beruf, Medizin usw. Gerade in der Medizin ist wichtig, wenn nicht die Experten Entscheidungen treffen, sondern der Patient selber (das  ist mehr als der berühmte „informed consent“ (deutsch: Zustimmung nach Information) in der Medizin, weil es nicht nur um Konsens geht, sondern um Selbstbestimmung, also auch um Ablehnung der Entscheidung anderer.

Das ist ungeheuer wichtig, weil die Entscheidung nur nach Information gültig ist. Information ist mehr als Statistik, etwa: Wie lange lebe ich noch…?  Information ist auch die Begleitung: Wie wichtig ist der Verlust von Beziehungen und Dingen? Wie wichtig ist für mich zu wissen, ob es ein Leben nach dem Tod gibt und ob ein Suizid, wie gerade Kirchenleute behaupten, eine Art Verbrechen gegen Gott ist, auch wenn viele Philosophen das für Unsinn halten?

3.Probleme

  • Sterbehilfe im Altenheim

Viele Altenheime halten Sterbehilfen wie Abbruch künstlicher Ernährung , Behandlungsabbruch usw. für illegal, auch wenn sie das nicht sind. Und erst recht den assistierten Suizid.

  • Geistige Erkrankungen

Ich denke nicht nur an Altenheime, sondern an alle Situationen, in denen Schwersterkrankte an Depressionen, Hoffnungslosigkeit usw. leiden. Sind das Folgen ihrer Krankheit oder gab es die vorher schon? Und schränken die ihre Entscheidungen ein?

  • Sterbehilfe für Kinder

Man hält vielfach Autonomie der Minderjährigen für nicht vorstellbar. Aber gibt es da nicht Situationen, in denen auch Kinder erwachsener, d.h. vielleicht autonomer, sind als man denkt? Nicht akzeptabel sind Situationen, in denen eine Heilung der Erkrankung wahrscheinlich ist.

2.Regelungen in den Ländern um uns herum

Sterbebegleitung (Quelle Pixabay)
Sterbebegleitung (Quelle Pixabay)

In den verschiedenen Ländern um Deutschland herum wird vor allem das Problem der Autonomie verschieden gesehen und besonders auf Hospizregeln abgeschoben. Natürlich ist Schmerzbekämpfung zentral wichtig, aber Selbstbestimmung ist eigentlich noch mehr. Wie der Philosoph Jonas Pölz (Münster) zitierte: „Anstatt auf die Heiligkeit des menschlichen Lebens zu beharren  [ein Argument aus den USA], sollte man sich (…) in ethischen Konfliktsituationen um eine nüchterne Abwägung von Interessen bemühen“.

Viele Nationen haben Gesetze geschaffen, um eine gültige Version der Sterbehilfe vorzulegen. Leider gibt es diese Regelung in Deutschland noch nicht. Kommt sie noch oder muss das BVG wieder tätig werden, weil die Regierung das wieder nicht hinkriegt?

Hier die Gesetze um uns herum:

 

Vatikan Der Kirchenstaat befürchtet, dass Sterben durch die Freigabe des assistierten Suizids auf die „schiefe Bahn“ (medizinethisch auch Dammbruch- oder „Slippery-Slope“-Argument genannt) gerät.

Der Vatikan wird hier aufgelistet, weil viele Katholiken sich an die Regeln des Kirchenstaates halten. Außerhalb des Kirchenstaats gibt es in Italien neben dem grundsätzlichen Verbot viele Ausnahmen.

Weltkirchenrat

(in dem die kath. Kirche nicht mitmacht.)

Die Würde eines schwerkranken Menschen verlangt, seinen Willen, seine Erfahrungen und seine Entscheidungen ernst zu nehmen.

Solidarität und Leidenslinderung: Kirchen betonen die Verantwortung, Menschen in Krisen nicht allein zu lassen und ihnen Zugang zu Pflege, Hospizbegleitung, Palliativmedizin und Seelsorge zu ermöglichen.

Schweiz Sterbehilfe durch assistierten Suizid wurde in der Schweiz positiv entschieden. 1982 wurde der Verein „Exit“ (gute Zusammenarbeit mit der DGHS) gegründet. Mehr als 155.000 Mitglieder hat der Verein derzeit,1125 Menschen hatte der Verein auf dem Weg in den Suizid begleitet. Das Durchschnittsalter betrug 79,6 Jahre.
Österreich Wird die Tötung auf Wunsch des Sterbewilligen durchgeführt, so handelt es sich um eine Tötung auf Verlangen. Am 18. März 2021 billigte Österreich die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe mit deutlicher Mehrheit im Parlament.
 
Frankreich Das französische Parlament spricht sich für Sterbehilfe als assistierten Suizid für schwer erkrankte Menschen aus. Auflagen sind: Volljährigkeit der Patienten, rechtmäßiger Wohnsitz in Frankreich,  unheilbare oder lebensbedrohende Krankheit. Nur wenn die Person dazu körperlich nicht mehr im Stande ist, dürfen Ärztinnen, Ärzte oder Pflegekräfte aktiv helfen (ärztliche bzw. aktive Sterbehilfe).
Niederlande In den Niederlanden existiert ein Gesetz für aktive Sterbehilfe, nicht nur für assistierten Suizid bereits am längsten. Kriterien sind die unheilbare oder lebensbedrohliche Erkrankung, Freiheit der Option, Dauer des Wunsches, Unabhängigkeit, keine Anzeige bei einer Behörde (Leichenbestatter) nach ärztlicher Berichterstattung.

2024 wurde das Prinzip der Unabhängigkeit gekippt. Einer minderjährigen Person (1 bis 12 Jährige) kann aktive Sterbehilfe gewährt werden, wenn die Unheilbarkeit der Krankheit vorliegt und die Eltern mehrfach den Sterbewunsch mitteilen.

Dänemark

 

Eine überwältigende Mehrheit des dänischen Ethikrats hat dem Parlament davon abgeraten (vgl. Slippery-Slope-Argument), „aktive Sterbehilfe“ zu legalisieren. Wo Selbsttötung (also assistierter Suizid) oder Tötung durch Dritte (also aktive Sterbehilfe) zu einer Option wird, sei die Gefahr zu groß, dass damit schwächere Gruppen in der Gesellschaft unter Druck geraten.
Belgien Nach den Bestimmungen des Gesetzes ist die Sterbehilfe (sowohl der assistierte Suizid als auch die aktive Sterbehilfe) unter drei Bedingungen erlaubt: Volljährigkeit oder ein für mündig erklärter Minderjähriger, bei der Bitte um Sterbehilfe handlungsfähig und bei Bewusstsein sein, Freiwilligkeit, Rationalität, wiederholtes Verlangen und kein Druck von außen, medizinisch aussichtslose Lage mit unerträglicher körperlicher oder psychischer Qual.

Der Arzt, der die Sterbehilfe ausführt, muss dies freiwillig tun, niemand kann dazu gezwungen werden.