Fritz Bauer
Staatsanwalt im Nachkriegsdeutschland

Ausstellungsräume NS-Dokumentationszentrum Köln (Foto: MM)
Ausstellungsräume NS-Dokumentationszentrum Köln (Foto: MM)

Beim Nennen des Namens Fritz Bauer hätten vor wenigen Jahren noch viele Menschen ratlos mit den Schultern gezuckt. Erst durch die Kinofilme „Im Labyrinth des Schweigens“ und „Der Staat gegen Fritz Bauer“ geriet Fritz Bauer erneut ins Licht der Öffentlichkeit: Als hessischer Generalstaatsanwalt und Initiator der Frankfurter Auschwitz-Prozesse von 1963 bis 1965. Nun ist eine Ausstellung im Kölner NS-Dokumentationszentrum dem Gedenken an den Menschen und Juristen Fritz Bauer gewidmet.

Deutschland in den 50er Jahren: Ein Land im Wiederaufbautaumel. Das Wirtschaftswachstum florierte, die Menschen konnten sich endlich wieder „etwas leisten“, sie bauten Häuser, sie kauften sich die ersten Autos und fuhren nach Italien in den Urlaub. Der 2. Weltkrieg und die Shoah (Holocaust) schienen in Vergessenheit geraten zu sein, auch wenn sie erst wenige Jahre zurücklagen. In den Kinos liefen Heimatfilme und wer es wagte, an Krieg und Völkermord oder gar an die deutsche Schuld für die Verbrechen zu erinnern,  galt als Spielverderber, wenn nicht gar als Vaterlandsverräter. Die Deutschen wollten wieder gut leben – und sie wollten vergessen. Von Gedanken an Schuld und Sühne waren sie weit weit entfernt. Es galten die Mottos: „Davon haben wir nichts gewusst“ und „Wir konnten nichts daran ändern.“ Ein gigantischer Verdrängungsmechanismus hatte das Land erfasst. Hitler hatte sich das Leben genommen und mit den anderen obersten Nazis hatten die Nürnberger Prozesse abgerechnet. Sofern sie sich nicht mit Hilfe der Odessa (Organisation der ehemaligen SS-Angehörigen) und einiger ranghoher Vertreter der katholischen Kirche auf den sog. Rattenlinien ins Ausland abgesetzt hatten. Alles war also in bester Ordnung.

 

Das Motto des Nachkriegsdeutschland im Umgang mit seiner NS-Vergangenheit hatte Bundeskanzler Adenauer 1949 vorgegeben: „Vergangenes vergangen sein zu lassen.“ Unter seiner Billigung und der der Besatzungsmächte konnten sich verbliebene Alt-Nazis nahezu ungehindert in alle öffentlichen Institutionen der jungen Demokratie integrieren. Vor allem in der Justiz gab es zahlreiche personelle Kontinuitäten. In Niedersachsen beispielsweise betrug 1948 die Anzahl der Richter, die NSDAP-Mitglied gewesen waren, fast 90%.

Und Auschwitz? Auch wenn es heute kaum vorstellbar erscheint: Auschwitz war den meisten Deutschen unbekannt. Das Vernichtungslager, das später DAS Symbol für den  erbarmungslosen Massenmord durch die SS, durch die Nationalsozialisten wurde, war mit Polen hinter dem Eisernen Vorhang verschwunden. Und niemand wollte wissen! Auch die Überlebenden selbst schwiegen, denn niemand wollte ihnen zuhören. Nicht in Deutschland und nicht einmal in Israel, wohin viele Überlebende der Shoah emigrierten. Denn das Bild der wehrlosen Opfer, die sich scheinbar willenlos zur Schlachtbank führen ließen, entsprach nicht dem heroischen Bild des neuen starken Israeli, dem Sabre, der für seine Heimat und seine Lieben  mit allen Mitteln zu kämpfen bereit war. An Berichten von denen, die „von dort“* „aus der Shoah kamen“**, war von daher kaum jemand interessiert. Aber dann wurde Adolf Eichmann 1960 in Buenos Aires gefasst und erst durch den sich 1961 anschließenden Prozess brachen in Israel endlich die Mauern des Schweigens.

Verdrängung und Schweigen also auf beiden Seiten. Hier wie dort.
Aber – da gab escHermann Langbein in Wien, selbst ehemaliger politischer Häftling in Auschwitz und Vorsitzender des Internationalen Auschwitz-Komitees. Er sollte im Auschwitz-Prozess später eine entscheidende Rolle spielen. Denn er hörte den Opfern zu, sammelte die grauenvollen Erlebnisse und schuf im Internationalen Auschwitz-Komitee ein Netzwerk der Auschwitz-Überlebenden.

 

Die Deutsche Justiz im Nachkriegsdeutschland

In dieses Nachkriegsdeutschland kehrte der Jurist und jüdische Remigrant Fritz Bauer 1949 zurück. In der tiefen Hoffnung, „etwas von dem Optimismus und der Gläubigkeit der jungen Demokraten in der Weimarer Republik, etwas vom Widerstandsgeist und Widerstandswillen der Emigration im Kampf gegen staatliches Unrecht (nach Deutschland) mitbringen zu können.“  Sein Leitspruch als Jurist: „Ich wollte ein Jurist sein, der dem Gesetz und Recht, der Menschlichkeit und dem Frieden nicht nur Lippendienst leistet.“ Doch er kehrte in juristische Institutionen voll von Alt-Nazis zurück. Institutionen, in denen keine Krähe der anderen ein Auge aushackte und in denen Bauer als Jude, als Remigrant offen oder versteckt angefeindet wurde. Er soll mehrfach gesagt haben: „Wenn ich mein Arbeitszimmer verlasse, befinde ich mich im feindlichen Ausland.“ In der deutschen Justiz war im Umgang mit ehemaligen Nazis das vom BGH 1952 gefällte Urteil richtungsweisend, dass es im NS-Regime nur wenige Haupttäter gegeben habe und alle anderen, all die großen und kleinen Mittäter und Mitläufer, demnach unschuldig seien (BGH-Urteil  vom 15. Mai 1952). So konnten sich alle verbliebenen Partei- oder SS-Mitglieder zunächst in Sicherheit wähnen, sie waren juristisch entlastet und konnten in Ruhe ihre neue Rolle als lupenreine Demokraten und treue Staatsdiener weiterspielen. Anschauliches Beispiel ist in diesem Zusammenhang Hans Globke. Globke konnte, obwohl er Miturheber der Nürnberger Rassegesetze von 1935 und Verfasser eines verschärften Kommentars hierzu gewesen war, dennoch unter Adenauer von 1953 bis 1963 zum Chef des Bundeskanzleramtes avancieren.

 

In diesem juristischen „Milieu“ wurde Fritz Bauer zunächst zum Landgerichtsdirektor am Landgericht Braunschweig und 1950 zum Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Braunschweig ernannt. Dort war er 1952 Ankläger im sog. Remer-Prozess, in dem der ehemalige Hauptmajor und Vorstandsmitglied der rechtsextremen Sozialistischen Reichspartei (SRP) Otto Ernst Remer wegen übler Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener angeklagt worden war. Remer hatte 1951 auf einer öffentlichen Rede die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 als Verräter diffamiert, was durchaus der allgemeinen Ansicht entsprach und u.a. dazu geführt hatte, dass der Witwe von Claus Graf Stauffenberg, Nina von Stauffenberg, bis dahin die Witwenrente verweigert wurde. War sie doch die Witwe eines Hochverräters! Dieser Prozess wurde zum ersten wichtigen Erfolg für Fritz Bauer. Denn das Gericht folgte in seinem Urteil der Ansicht des Anklägers Fritz Bauer, dass „ein Unrechtsstaat wie das Dritte Reich gar nicht hochverratsfähig ist.“ Otto Ernst Remer wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, der er sich aber durch Flucht entzog.

 

Der Auschwitz-Prozess

1956 wurde Fritz Bauer dann auf Initiative des hessischen Ministerpräsidenten Georg-August Zinn zum hessischen Generalstaatsanwalt berufen.
Mitte Januar 1959 bekam er vom Korrespondenten der Frankfurter Rundschau Thomas Gnielka acht Blätter übersandt, bei denen es sich um Schreiben der Kommandantur von Auschwitz und des SS- und Polizeigerichts Breslau handelte. In den Kommandantur-Schreiben ging um die Erschießung von 50 Auschwitz-Häftlingen, die „auf der Flucht erschossen“ worden waren (was das bedeutete, weiß man heute), und sie enthielten die Namen von 37 SS-Männern, die die Häftlinge erschossen hatten.  In den Schreiben des Breslauer SS- und Polizeigerichts waren die Namen von 102 getöteten Häftlingen zu lesen, alle mit dem Vermerk „Zur Feuerbestattung freigegeben“ versehen. Nach einigem Hin und Her über den zuständigen Gerichtsstand konnte Bauer das Verfahren gegen die Täter  schließlich an das Frankfurter Landgericht holen. Er beauftragte die beiden jungen Staatsanwälte Georg Friedrich Vogel und Joachim Kügler mit den Ermittlungen. Unter heute unvorstellbaren Bedingungen: eine einzige Schreibkraft, nicht einmal ein Fernschreiber. Unterstützt wurden die beiden Staatsanwälte von der 1958 gegründeten Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg.

 

Der Zeuge Jehuda Bacon, Exponat der Ausstellung (Foto: MM)
Der Zeuge Jehuda Bacon, Exponat der Ausstellung (Foto: MM)

Als die Auschwitz-Ermittlungen begannen, wandte sich der Vorsitzende des Internationalen Auschwitz-Komitees Hermann Langbein an Fritz Bauer und die beiden Staatsanwälte Vogel und Kügler. In seiner Funktion hatte Langbein Kontakt zu vielen  Zeugen, die mit ihren Aussagen für das Ermittlungsverfahren unerlässlich waren. Ohne sie hätte niemals Anklage erhoben werden können. Auf Seiten der Zeugen, die unfassbares Leid in Auschwitz erlebt hatten und die nun mit ihrem Leid an die Öffentlichkeit treten sollten, gab es gegenüber der deutschen Justiz allerdings erhebliche Bedenken. Was nur allzu verständlich war angesichts des zahlreichen Justizpersonals mit NS-Vergangenheit und auch angesichts der bisherigen deutschen Rechtsprechung in NS-Prozessen.

 

Die Staatsanwälte Georg Friedrich Vogel und Joachim Kügler (Foto: MM)
Die Staatsanwälte Georg Friedrich Vogel und Joachim Kügler, Exponat der Ausstellung (Foto: MM)

Langbein konnte die Zeugen nur dadurch überzeugen auszusagen, indem er ihnen immer wieder vor Augen führte, dass Fritz Bauer als zuständiger hessischer Generalstaatsanwalt selbst Jude und Verfolgter des NS-Regimes sei. So gewannen die Zeugen allmählich Vertrauen und ermöglichten somit den Staatsanwälten Vogel und Bauer die umfassenden Ermittlungen. Fritz Bauer selbst zog sich aus den laufenden Ermittlungen zurück, behielt aber als weisungsbefugter Generalstaatsanwalt weiter Einfluss und ließ sich regelmäßig von den beiden Staatsanwälten über den Fortgang der Ermittlungen berichten. Die Zeugenaussagen und – befragungen, die später vor Gericht oft mit Unterbrechungen vorgenommen werden mussten, weil die Zeugen selbst nicht mehr in der Lage waren weiterzusprechen – brachen doch die Erinnerungen an erlebtes Leid wieder über ihnen zusammen -, konfrontierten zum ersten Mal ganz Deutschland in aller Öffentlichkeit mit den Verbrechen des NS-Regimes.

 

Fritz Bauer (Quelle. faz.net)
Fritz Bauer (Quelle: faz.net)

Der Auschwitz-Prozess wurde zum größten Strafprozess in der deutschen Nachkriegsgeschichte und endete nach 183 Verhandlungstagen mit der am 19. August 1965 beginnenden zweitägigen Urteilsverkündung. Die Urteile lauteten auf sechs lebenslange Zuchthausstrafen, eine zehnjährige Jugendstrafe für Hans Stark, der als 19jähriger nach Auschwitz kam und zehn Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und vierzehn Jahren. Drei Angeklagte wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Die Wirkung dieses Prozesses war enorm: Niemand konnte die Nazi-Verbrechen mehr leugnen, niemand sie mehr unter den Tisch kehren. Es herrschte zum ersten Mal Fassungslosigkeit und Bestürzung in Deutschland angesichts der verübten Verbrechen. Die Mauern des Schweigens und der Verdrängung waren eingerissen worden. Und mit dem Einsturz dieser Mauern wurde die Schuldfrage an die Oberfläche gespült… Dank Fritz Bauer und seiner hartnäckigen Staatsanwälte.

„Wer an dieser Mordmaschine hantierte, wurde der Mitwirkung am Morde schuldig, was immer er tat, selbstverständlich vorausgesetzt, dass er das Ziel der Maschinerie kannte, was freilich für die, die in den Vernichtungslagern waren oder um sie wussten, von der Wachmannschaft angefangen bis zur Spitze, außer jedem Zweifel steht.“ (Fritz Bauer zum Auschwitz-Prozess)

Anmerkung: Erst 2011(!!!) wurde die bisher gängige Rechtsprechung, die dem Urteil des BGH von 1952 gefolgt war, vom Landgericht München II im Urteil des Demjanjuk-Prozesses insofern revidiert, als dass Beihilfe zum Mord nicht mehr verjähren kann. Alle, die Teil der Vernichtungsmaschinerie waren, können seitdem wegen Beihilfe zum Mord angeklagt werden (vgl. die zur Zeit laufende Prozesse gegen Wachmänner in Auschwitz oder das Urteil gegen Oskar Gröning, einen Buchhalter der SS in Auschwitz). Doch davon konnte Fritz Bauer damals nur träumen.

 

Ausstellung NS-Dokumentationszentrum Köln (Foto: MM)
Ausstellung NS-Dokumentationszentrum Köln (Foto: MM)

Die Ausstellung

Die Ausstellung „Fritz Bauer- der Staatsanwalt“ im Kölner NS-Dokumentationszentrum wird der enormen Bedeutung Fritz Bauers gerecht. Einerseits vermittelt sie dem/der BesucherIn ein umfassendes biografisches Bild von Bauers Kindheit und Jugend, dem Exil, der Rückkehr nach Deutschland, seinem juristischen Wirken bis hin zu seinem Tod im Jahr 1968. Andererseits ermöglicht sie durch ihre Gliederung eine Vertiefung in verschiedene Themenbereiche: der Auschwitz-Prozess, Fritz Bauer und das Judentum, seine Kontakte im Kalten Krieg zu DDR-Staatsanwaltschaften und einige mehr.  Besondere Aufmerksamkeit bekommt die Bedeutung Fritz Bauers bei der Ergreifung Adolf Eichmanns durch den israelischen Geheimdienst Mossad. Bauer war maßgeblich an der Aufklärung von Eichmanns damaligem Wohnort Buenos Aires und seines Neu-Namens „Ricardo Klement“ beteiligt.  Bauer hatte 1957 den Brief des mit ihm befreundeten überlebenden KZ-Häftlings Lothar Hermann aus Buenos Aires bekommen, dessen Tochter sich mit Eichmanns ältestem Sohn angefreundet hatte und die sich zugleich über dessen antisemitische Äußerungen gewundert hatte. Die Spur war damit aufgenommen. Aber es sollte noch drei Jahre dauern, bis Eichmann tatsächlich gefasst wurde.

Auch Fritz Bauers Homosexualität ist in der Ausstellung ein wichtiger Themenbereich. Der Generalstaatsanwalt des Landes Hessen war schwul und befand sich damit nach dem damals noch existierenden § 175 STGB mit einem Bein im Gefängnis. Ob er seine Homosexualität nach der Remigration nach Deutschland gelebt hat, darüber ist nichts bekannt. Vermutlich eher nicht. Er wird darunter gelitten haben, so wie alle Menschen leiden, wenn sie nach außen ein Leben leben müssen, das nicht das ihre ist. Aber – was wäre damals geschehen, wenn herausgekommen wäre, dass Fritz Bauer, der zu einer moralischen Instanz geworden war, schwul war? Ein gefundenes Fressen für all die Alt-Nazis…!

 

Schmähpost an den Staatsanwalt Joachim Kügler, Exponat der Ausstellung (Foto: MM)
Schmähpost an den Staatsanwalt Joachim Kügler, Exponat der Ausstellung (Foto: MM)
Schmähpost an Fritz Bauer, Exponat der Ausstellung (Foto: MM)
Schmähpost an Fritz Bauer, Exponat der Ausstellung (Foto: MM)

 

Zudem gibt es in der Ausstellung viele Fotos, Filme und ausliegende Kopien von Dokumenten, die nicht in einer Vitrine verschlossen sind, sondern vom Besucher direkt gelesen und fotografiert werden können.

 

Totenmaske von Fritz Bauer, Exponat der Ausstellung (Foto: MM)
Totenmaske von Fritz Bauer, Exponat der Ausstellung (Foto: MM)

Abschließende Einschätzung

Diese Ausstellung ist nicht nur informativ, sondern sie würdigt auch das Wirken Fritz Bauers in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Wer sich auf Spurensuche dieses bedeutenden Mannes, der damaligen Zeit und ihrem Umgang mit dem Nationalsozialismus begeben will, der sollte bis zum 21. August 2016 unbedingt nach Köln ins NS-Dokumentationszentrum kommen.

 

 

 

 

Ausstellung

Fritz Bauer – Der Staatsanwalt
NS-Verbrechen vor Gericht

22. April bis 21. August 2016
NS-Dokumentationszentrum Köln
Appellhofplatz 23-25, 50667 Köln

Öffnungszeiten
Dienstag bis Freitag, 10:00–18:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag, 11:00–18:00 Uhr
jeden 1. Donnerstag im Monat (außer Feiertag) bis 22:00 Uhr
Eintritt: € 4,50 / ermaßigt € 2,– / Schüler frei

Quellen
Ronen Steinke, Fritz Bauer oder Auschwitz vor Gericht. München 2013.
Fritz Backhaus, Monika Boll, Raphael Gross (Hrsg), Fritz Bauer. Der Staatsanwalt. NS-Verbrechen vor Gericht. Ausstellungskatalog.

Filmempfehlungen (auch wenn einiges in den Handlungen sich nicht streng an die Wahrheit hält: macht nix, historisch gut recherchiert sind dennoch beide!):
1. Im Labyrinth des Schweigens. 2014
2. Der Staat gegen Fritz Bauer. 2015

 

 

* in Israel wurden lange Zeit die Namen Deutschland und Polen (aber auch Ukraine u.a.) nicht ausgesprochen, es hieß allgemein „von dort“ kommen; auch heute noch ist diese Umschreibung allgemein üblich; „von dort“ kommen muss aber nicht unbedingt bedeuten, dass jemand ein Opfer der NS-Verbrechen und Überlebender ist, sondern kann auch bedeuten, dass er/sie lange vor der Shoah nach Israel, beispielsweise als ZionistIn, eingewandert ist

**wenn in Israel über jemanden gesagt oder geschrieben wird, dass „er/sie aus der Shoah kommt“ (z.B. „meine Großeltern kamen aus der Shoah“), ist damit gemeint, dass er/sie das Grauen der NS-Verbrechen am eigenen Leib erlebt hat. Der Begriff Holocaust (aus dem Griechischen: vollständiges Brandopfer) stößt bei vielen Juden auf Ablehnung, weil er zu sehr den Opfercharakter im Sinne von „Aufopferung“ betont. In Israel spricht man von daher nur selten vom Holocaust, sondern eher von der Shoah, wobei bei diesem Begriff nicht nur die Ermordung der Juden während des Nationalsozialismus impliziert wird, sondern auch die vielen Pogrome in den Jahrhunderten davor. Kritiker wenden wiederum ein, dass der Begriff „Shoah“ all die nicht-jüdischen Opfer des Nationalsozialismus ausschließt.

 

 

p.s. Juristische oder auch nicht-juristische Korrekturen und Ergänzungen zum Thema in Form von Kommentaren sind ausdrücklich erwünscht!